Bestattungsvorsorge

Es erfordert Mut, sich mit der eigenen Endlichkeit auseinanderzusetzen. Doch es lohnt sich, sich Zeit dafür zu nehmen.

Viele Menschen haben klare Vorstellungen davon, wie sie sich ihr letztes Fest wünschen. Bei Dreschke Bestattungen setzen wir alles daran, diese Wünsche zu verwirklichen – und sorgen dafür, dass Ihren Hinterbliebenen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen.

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Optionen zur Bestattungsvorsorge, die genau auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt sind. Von der Wahl der Bestattungsart und -ort bis hin zur musikalischen Gestaltung und der Kaffeetafel – alles kann nach Ihren Vorstellungen
festgelegt werden.

Ihre Wünsche werden verbindlich dokumentiert und in der Zukunft präzise umgesetzt. Sollten Sie während der Vertragslaufzeit Änderungswünsche haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

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030-4111298

Verfügungen

Welche therapeutischen Maßnahmen wollen Sie im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls in Anspruch nehmen? Es lohnt sich, diese Frage zu beantworten und die Entscheidung in einer Patientenverfügung niederzulegen. Diese ist eine rechtsverbindliche Handlungsanweisung für die behandelnden Ärzte und kann Ihren Angehörigen schwere, unter Umständen schmerzvolle Entscheidungen ersparen.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung können Sie ergänzen durch eine Vorsorgevollmacht, die eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigt – wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, Vermögens-, Behörden-, persönliche und medizinische Angelegenheiten zu regeln.

 

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Vorsorgen

Auch die Frage des Erbes ist sinnvoll schon früh zu klären. Ein Testament ist keinesfalls nur Schwerreichen vorbehalten, sondern auch im Fall eines moderaten Nachlasses sinnvoll.
Denn es können schon Kleinigkeiten sein, die Sie vielleicht dem Lieblingsneffen oder einer gemeinnützigen Stiftung hinterlassen möchten, um die sonst verbindliche gesetzliche Erbfolge
zu durchbrechen. Diese ist klar geregelt: Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Sollte diese Regelungen nicht ausreichen, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmten Gegenstände im Wege eines sog. Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Name, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten und der Rechtssicherheit im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.

Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.